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Austrofaschismus
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Der Begriff Austrofaschismus ist eine der Fremdbezeichnungen fĂŒr das von 1933/34 bis 1938 in Ăsterreich etablierte autoritĂ€re, an stĂ€ndestaatlichen und faschistischen Ideen orientierte Herrschaftssystem mit starken Anlehnungen an die Diktatur Benito Mussolinis in Italien. Die Selbstbezeichnung war StĂ€ndestaat. Unter Historikern ist der Begriff Austrofaschismus umstritten.cite-ref-1[1] Er wird dezidiert vertreten,cite-ref-2[2] aber auch als zu umfassend abgelehnt oder in Einzelaspekten relativiert.cite-ref-3[3]cite-ref-4[4] Manche Historiker ordnen den Austrofaschismus dem Klerikalfaschismus zu.cite-ref-5[5] Alternativ verwendete Bezeichnungen lauten Kanzlerdiktatur, Regierungsdiktatur und DollfuĂ-Schuschnigg-Diktatur.cite-ref-6[6]
Entwickelt und getragen wurde diese Abkehr von der Demokratie 1933/34 von Bundeskanzler Engelbert DollfuĂ und nach dessen Ermordung durch Nationalsozialisten maĂgeblich von Kurt Schuschnigg und der VaterlĂ€ndischen Front, einer Sammelbewegung und Einheitspartei, zu der sich die Christlichsoziale Partei, die Heimwehr und der Landbund zusammengeschlossen hatten. Am 11./12. MĂ€rz 1938, mit dem âAnschluss Ăsterreichsâ an das Deutsche Reich, wurde diese Diktatur durch die Herrschaft der Nationalsozialisten abgelöst.
Contents
âą Justiz
âą Bildungspolitik
âą Kulturpolitik
âą Kirche
âą Antisemitismus
âą Nachwirkung
âą Siehe auch
âą Literatur
âą Weblinks
âą Einzelnachweise
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Die Entstehung des austrofaschistischen Systems
Mit dem Korneuburger Eid der Heimwehr vom 18. Mai 1930 wurden die Ausschaltung des Parlaments und ein antidemokratischer Kurs, der sich in erster Linie gegen die oppositionelle Sozialdemokratie richtete (siehe Linzer Programm der Sozialdemokraten aus dem Jahr 1926), erstmals als Programm formuliert. Wir verwerfen den westlich-demokratischen Parlamentarismus und den Parteienstaat war eine der Formeln, die neben HeimwehrverbÀnden aus dem gesamten Bundesgebiet auch viele junge christlichsoziale Politiker wie die spÀteren Bundeskanzler Leopold Figl und Julius Raab schworen.
Bei der Nationalratswahl 1930 erhielten die österreichischen Nationalsozialisten ĂŒber 100.000 Stimmen, jedoch kein Mandat. Bei den Landtagswahlen in Wien, Niederösterreich und Salzburg am 24. April 1932 erreichten die Nationalsozialisten 336.000 Stimmen. Diese Gewinne gingen vor allem auf Kosten der GroĂdeutschen.
Allein in Wien bekamen die Nationalsozialisten 201.000 Stimmen und versiebenfachten damit ihren Stimmenanteil. Die Wiener Sozialdemokraten hielten ihren Stimmenanteil von 59 %, die Christlichsozialen verloren leicht. Bei den gleichzeitigen Gemeinderatswahlen in KĂ€rnten und in der Steiermark waren die Ergebnisse etwas bescheidener, aber trotzdem beachtlich.
Diese dramatische StĂ€rkung der Nationalsozialisten machte klar, dass die aus Christlichsozialen, Landbund und Heimwehren bestehende Regierung bei den nĂ€chsten Nationalratswahlen ihre ohnehin knappe Mehrheit (nur ein Mandat) verlieren wĂŒrde. Dies fĂŒhrte zunehmend zu Bestrebungen zur Errichtung einer Diktatur; das Vorhaben wurde insbesondere von Benito Mussolini wesentlich unterstĂŒtzt.
DollfuĂ â er war im Mai 1932 zum Bundeskanzler ernannt worden â regierte seit 1. Oktober 1932 teilweise unter Berufung auf das Kriegswirtschaftliche ErmĂ€chtigungsgesetz aus dem Jahr 1917, welches im Rahmen des Verfassungs-Ăbergangsgesetzes 1920 (VĂG 1920), allerdings ohne die in der Monarchie gegebene parlamentarische Kontrolle, in die republikanische Bundesverfassung ĂŒbergeleitet worden war. DollfuĂ warb öffentlich fĂŒr die Vorgehensweise nach § 7 Abs. 2 VĂG 1920, im Parlament wurden auch keine AntrĂ€ge gestellt, diese in der unmittelbaren Nachkriegszeit auch von Sozialdemokraten angewandte Verfassungsbestimmung abzuschaffen.
Den Anlass zur Beseitigung jeder parlamentarischen Kontrolle bot die am 4. MĂ€rz 1933 ausgelöste GeschĂ€ftsordnungskrise des Nationalrats. Sie wurde von der damaligen Regierung als âSelbstausschaltung des Parlamentsâ bezeichnet. DollfuĂ verwendete die Vollmachten des § 7 Abs. 2 VĂG 1920 nun als rechtliches Instrument, um die Demokratie vollends auszuschalten.
Nachdem bei Ausschreitungen zwischen Nationalsozialisten und SchutzbĂŒndlern am 16. Oktober 1932 in Wien-Simmering (âSimmeringer Blutsonntagâ) vier Menschen (darunter ein Polizist) erschossen worden waren, erlieĂ der Ministerrat am 7. MĂ€rz 1933 ein Versammlungs- und Aufmarschverbot.cite-ref-7[7] Eine als wirtschaftliche SchutzmaĂnahme getarnte Presseverordnung wurde herausgegeben. Das durch § 7 Abs. 2 VĂG 1920 ĂŒbergeleitete KWEG 1917 bezog sich aber ausdrĂŒcklich nur auf wirtschaftliche MaĂnahmen, bei denen die Regierung Vollmacht hatte â sodass die Presseverordnung auch als wirtschaftliche MaĂnahme tituliert wurde. Nach dieser Presseverordnung konnte unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise, wenn âdurch Verletzung des vaterlĂ€ndischen, religiösen oder sittlichen Empfindens eine Gefahr fĂŒr die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit [âŠ]â bestand, fĂŒr eine bereits einmal beschlagnahmte Zeitung die Vorlagepflicht zwei Stunden vor der Verbreitung angeordnet werden. Dabei war klar, dass es sich um eine reine Vorzensur handelte, doch war die Regierung bemĂŒht, den Schein nach auĂen zu wahren, auch weiterhin das verfassungsmĂ€Ăige Verbot einer Zensur zu achten.
Als die Opposition die GeschĂ€fte des Nationalrats am 15. MĂ€rz 1933 wieder aufnehmen wollte, wurde dies mit Polizeigewalt verhindert. Das Parlament wurde von 200 Kriminalbeamten umstellt und die sozialdemokratischen und groĂdeutschen Abgeordneten wurden am Betreten gehindert. Die Sozialdemokratische Partei durfte vorerst weiter bestehen bleiben, aber am 31. MĂ€rz 1933 verbot die Regierung den Republikanischen Schutzbund der Sozialdemokraten.cite-ref-8[8] Die rechtmĂ€Ăige Existenz der Gegenorganisationen zum Schutzbund, die paramilitĂ€rischen Wiener HeimatschutzverbĂ€nde wurde dagegen bestĂ€tigt. Am 10. April 1933 wurde die zwangsweise Teilnahme an religiösen Ăbungen durch Aufhebung des so genannten Glöckel-Erlasses wieder eingefĂŒhrt. Der Urheber des Erlasses, der ehemalige sozialdemokratische Unterrichtsminister Otto Glöckel, wurde 1934 in der Folge der âFebruarrevolteâ, an der er nicht persönlich beteiligt war, in seinem BĂŒro im Palais Epstein verhaftet und in das Anhaltelager Wöllersdorf gebracht. Glöckel kehrte aus der Haft als gebrochener Mann zurĂŒck und verstarb am 23. Juli 1935 in Wien.
Am 10. Mai 1933 verordnete die Regierung die Aussetzung aller Wahlen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Am 26. Mai wurde die Kommunistische Partei Ăsterreichs verboten, am 19. Juni (nach der Ermordung des jĂŒdischen Meidlinger Juweliers Norbert Futterweit durch Nationalsozialisten eine Woche davor) die NSDAP und ihre Wehrformationen.cite-ref-9[9] Sozialdemokraten und GroĂdeutsche durften vorerst weiter bestehen.
DollfuĂ erklĂ€rte im September 1933, dass ein autoritĂ€rer StĂ€ndestaat sein Ziel sei, und steuerte nun auf eine Konfrontation mit der Sozialdemokratie zu. Es folgten Verhaftungsaktionen von SchutzbĂŒndlern. FĂŒr die Festsetzung politischer Gegner wurde das âAnhaltelager Wöllersdorfâ eingerichtet. Als die Polizei in den Morgenstunden des 12. Februar 1934 das Hotel Schiff durchsuchte, das Linzer Parteiheim der Sozialdemokraten, wehrten sich die SchutzbĂŒndler und es kam zu einem kurzen BĂŒrgerkrieg, den FebruarkĂ€mpfen von 1934.cite-ref-10[10] Noch am selben Tag wurde die Sozialdemokratische Partei verboten. Zentren der Auseinandersetzungen waren die oberösterreichischen Industriegebiete, die Obersteiermark und Wien. Der Schutzbund unterlag den militĂ€rischen KrĂ€ften von Heimwehr und Bundesheer, die sogar Artillerie einsetzten, binnen weniger Tage.
In einer âNationalratssitzungâ wurde am 30. April 1934 von den Abgeordneten der VaterlĂ€ndischen Front ein Gesetz beschlossen, das die Regierung mit allen Befugnissen ausstattete, die zuvor Nationalrat und Bundesrat oblagen. Die Mandate der Sozialdemokraten wurden vor Zusammentreten des âRumpfparlamentsâ fĂŒr erloschen erklĂ€rt; die groĂdeutschen Abgeordneten nahmen an der Farce gröĂtenteils nicht teil.
Verfassung der Diktatur
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Hauptartikel
:
StĂ€ndestaat (Ăsterreich)
Die Vollendung dieses Putsches stellte die âVerfassungâ dar, die am 1. Mai 1934 â nicht zufĂ€llig an einem der wichtigsten Feiertage der niedergeschlagenen Arbeiterbewegung â erlassen wurde. Aus âĂsterreich ist eine demokratische Republik. Das Recht geht vom Volk ausâ wurde in der neuen Verfassung: âIm Namen Gottes, des AllmĂ€chtigen, von dem alles Recht ausgeht, erhĂ€lt das österreichische Volk fĂŒr seinen christlichen deutschen Bundesstaat auf stĂ€ndischer Grundlage diese Verfassungâ. Die Staatsbezeichnung Republik Ăsterreich wurde durch Bundesstaat Ăsterreich ersetzt.
Als wappenĂ€hnliches Emblem wĂ€hlte der Staat das Kruckenkreuz in Anlehnung an historische, mutmaĂlich vor-habsburgische Symbole und in Abgrenzung zum Hakenkreuz der Nationalsozialisten.
Justiz
Nachdem das Parlament ausgeschaltet worden war, entledigte sich die Regierung 1933 auch des Verfassungsgerichtshofs. Die vier christlichsozialen Verfassungsrichter wurden zum RĂŒcktritt bewogen, womit der Gerichtshof nicht mehr beschlussfĂ€hig war, da BundesprĂ€sident und Bundesregierung nichts zur Nachbesetzung der vakanten Richterstellen unternahmen.
Die Regierung kam damit einer sehr wahrscheinlichen Aufhebung der âNotverordnungenâ zuvor, auf deren Grundlage sie seit einigen Monaten regierte. Die Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofs wurde rechtlich abgesichert, indem Neuernennungen von Verfassungsrichtern per Verordnung untersagt wurden.
Im September 1933 lieĂ die Regierung mehrere Anhaltelager (so z. B. das Anhaltelager Kaisersteinbruch) zur Internierung politischer Gegner einrichten. Neben Sozialdemokraten, Sozialisten, Kommunisten und Anarchisten wurden dort nach dem Juliputsch 1934 in groĂer Zahl auch Nationalsozialisten eingesperrt.
Am 11. November 1933 verhĂ€ngte die Regierung DollfuĂ das Standrecht und fĂŒhrte auf diese Weise die Todesstrafe fĂŒr bestimmte Delikte (Mord, Brandstiftung und öffentliche GewalttĂ€tigkeit durch boshafte BeschĂ€digung fremden Eigentums) wieder ein. Standrechtliche Prozesse wurden von vier Richtern und einem Staatsanwalt gefĂŒhrt, die Verhandlungsdauer betrug lĂ€ngstens drei Tage, wobei der Angeklagte entweder freizusprechen oder zum Tod durch den Strang zu verurteilen war. Dauerte der Prozess lĂ€nger als drei Tage, war nicht mehr das Standgericht, sondern ein ordentliches Schwurgericht zustĂ€ndig, das die Todesstrafe nicht mehr verhĂ€ngen konnte. Die Bundesregierung sicherte sich zudem die Möglichkeit, dem BundesprĂ€sidenten Begnadigungen vorschlagen zu können, und bewahrte auf diesem Weg mehrmals Personen, die den Christlichsozialen politisch nahestanden, vor der Todesstrafe.
Als erstes Todesopfer der Standgerichte ging der geistig behinderte Peter StrauĂ in die Geschichte ein. Per Notverordnung wurde vom 12. bis zum 21. Februar 1934 auch das Delikt des âAufruhrsâ der Standgerichtsbarkeit unterworfen, so dass Personen, die sich an den FebruarkĂ€mpfen beteiligt hatten, zum Tode verurteilt werden konnten. Prominente politische Opfer der standrechtlichen Todesstrafe wĂ€hrend des Austrofaschismus waren unter anderem sozialdemokratische FĂŒhrungsfiguren des Februaraufstandes, darunter Karl MĂŒnichreiter, Georg Weissel, Koloman Wallisch, Emil Swoboda und Josef Stanek.
Am 19. Juni 1934 fĂŒhrte eine GesetzesĂ€nderung die Todesstrafe auch im ordentlichen Verfahren wieder ein. Insgesamt wurden zwischen Februar 1934 und MĂ€rz 1938 in Ăsterreich 141 Todesurteile ausgesprochen,cite-ref-diepressecom-11-0[11] von denen die meisten in Haftstrafen umgewandelt wurden, 45 Personen wurden hingerichtet.
Im September 1934 erreichte die Anzahl der politischen HĂ€ftlinge, die in Anhaltelagern und Notarresten festgehalten wurden, 13.338. Insgesamt wurden im StĂ€ndestaat rund 16.000 Ăsterreicher aus politischen GrĂŒnden inhaftiert.cite-ref-12[12]
Bildungspolitik
Bereits 1933 wurde eine Reihe von Gesetzen erlassen, die die österreichische Bildungspolitik austrofaschistischen GrundsĂ€tzen gemÀà umgestalten sollten. Der katholischen Kirche wurde dabei starker Einfluss auf das zuvor durch Otto Glöckel sĂ€kularisierte Bildungssystem eingerĂ€umt. Wer in Ăsterreich nun eine höhere Schule mit Matura absolvieren wollte, musste den Religionsunterricht besucht haben. MĂ€dchen wurde das Erreichen eines höheren Bildungsgrades wieder erschwert, da die Machthaber das klassische Frauenbild der Hausfrau und Mutter favorisierten. Zudem wurde im Sommer 1933 allen oppositionellen Jugendorganisationen aus dem sozialistischen, deutschnationalen und nationalsozialistischen Lager die TĂ€tigkeit an den Schulen untersagt. An ihre Stelle trat 1936 die neugegrĂŒndete Staatsjugend, das Ăsterreichische Jungvolk.
Auch auf Hochschulebene erlieĂ die Bundesregierung 1933 mehrere Gesetze. ZunĂ€chst wurde die Zahl der Hochschullehrer und Assistenten vermindert, womit insbesondere regimekritische Lehrende auf legalistischem Wege ihrer Ămter enthoben werden konnten. Mit einem weiteren Gesetz wurden Disziplinarverfahren, die bisher der jeweils betroffenen UniversitĂ€t oblagen, der Kontrolle des Bundesministeriums unterstellt, was sich ebenfalls zum Nachteil kritischer Mitarbeiter der UniversitĂ€ten auswirkte.
Akademische FunktionĂ€re konnten von nun an ausschlieĂlich Personen werden, die Mitglied der VaterlĂ€ndischen Front waren. âJede freiwerdende Lehrkanzel muss, wenn der entsprechende Mann vorhanden ist, mit einem Hochschullehrer von vaterlandstreuer und womöglich auch noch besonders christlicher Gesinnung besetzt werdenâ,cite-ref-pernter-i-13-0[13] lieĂ Unterrichtsminister Hans Pernter nach Beschluss der neuen Hochschulgesetze verlautbaren.
Zur ideologischen Schulung der Studierenden fĂŒhrte die Regierung Pflichtvorlesungen zu den âideellen und geschichtlichen Grundlagen des österreichischen Staates und zur weltanschaulichen und staatsbĂŒrgerlichen Erziehungâ ein und errichtete verpflichtende, militĂ€risch gefĂŒhrte Hochschullager. Im Gesetzestext, der die EinfĂŒhrung militĂ€rischer Hochschullager regelte, heiĂt es: âJedes Hochschullager soll einen militĂ€rischen und einen pĂ€dagogischen Leiter, also Offiziere und Erziehungsleiter, erhalten, wobei ersteren das militĂ€rische Kommando und die vormilitĂ€rische Schulung, letzteren das Vortragswesen und die Freizeitgestaltung obliegt.â Ein solches Hochschullager umfasste jeweils etwa 100 Studenten.
Wirtschafts- und Sozialpolitik
Im Bereich des AuĂenhandels wandte man sich bereits 1930 vom liberalen Freihandelssystem ab und fĂŒhrte ein Autarkiemodell ein. Oberste Maxime war die Abschottung des österreichischen Marktes vom Weltmarkt, wovon man sich einen wirtschaftlichen Aufschwung erhoffte. Weltwirtschaftlicher Hintergrund war dabei der New Yorker Börsenkrach im Jahr 1929.
1932 gab es im Jahresdurchschnitt 468.000 Arbeitslose in Ăsterreich. Im Jahr 1933 stieg die Zahl der Arbeitslosen auf 557.000 an, was einem Prozentsatz von 25,9 entspricht. Die Situation wurde dadurch verschlimmert, dass immer mehr Arbeitslose als ausgesteuert galten. Sie verloren damit jeglichen Anspruch auf staatliche UnterstĂŒtzung. In den folgenden Jahren (1933 bis 1937) sank der staatliche Sozialausgabenindex von 100 auf 79,42.
Ziel der Christlichsozialen und der Heimwehr war die âAbschaffung des Klassenkampfesâ. Zu diesem Zweck wurden zwangsweise StandesverbĂ€nde aus Arbeitern und Unternehmern eingerichtet, so genannte Korporationen, die die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiter unterminieren und ablösen sollten. Als einzige Gewerkschaft agierte ab 1934 die stark vom Staat kontrollierte Einheitsgewerkschaft. Die soziale Verantwortung wurde vom Staat auf âstĂ€ndischeâ Untereinheiten delegiert.
Dahingegen wurde dem Gewerbesektor die Schutzfunktion des Staates im groĂen AusmaĂ zuteil. 1933 fĂŒhrte die Regierung eine Gewerbesperre ein, 1934 folgte das Untersagungsgesetz, das in den folgenden Jahren mehrmals verschĂ€rft wurde. Diese Politik stellte eine radikale Abkehr von der seit Jahrzehnten gĂŒltigen liberalen Gewerbeordnung dar, die 1935 in die WiedereinfĂŒhrung des Zunftwesens gipfelte. âMit dem Beharren auf orthodoxe Muster wurde fĂŒr die Wirtschaftspolitik im Ăsterreichischen StĂ€ndestaat eine Zwangslage geschaffen, die die inneren WidersprĂŒche auf allen Ebenen ĂŒberhand nehmen lieĂâ, resĂŒmiert der Wirtschaftswissenschaftler Gerhard Senft die austrofaschistische Wirtschaftspolitik.
Kulturpolitik
Die offizielle Kulturpolitik wĂ€hrend des Austrofaschismus war von einer Affirmation des Barock und anderer âvorrevolutionĂ€rerâ Stilrichtungen geprĂ€gt. Mit âvorrevolutionĂ€râ ist hier die Zeit vor der französischen Revolution von 1789 gemeint. In diesem Zusammenhang kam es immer wieder zu positiven Bezugnahmen auf die âWehrhaftigkeitâ Ăsterreichs zur Zeit der TĂŒrkengefahr, um das Bild der âBedrohung aus dem Ostenâ wach zu halten bzw. erneut in Erinnerung zu rufen und nunmehr auf die kommunistische Sowjetunion zu projizieren.
Der Autor Robert Musil kommentierte die austrofaschistische Kulturpolitik 1934 mit den berĂŒhmten Worten: âEs ist nicht der böse Geist, sondern die böse Geisteslosigkeit der österreichischen Kulturpolitikâ.cite-ref-neuh-user-14-0[14]
Ideologische Ausrichtung
Der austrofaschistische StĂ€ndestaat lehnte sich eng an das Ideal eines christlichen StĂ€ndestaates an, wie es von Papst Pius XI. in der Enzyklika Quadragesimo anno aus dem Jahr 1931 entwickelt worden war.cite-ref-15[15] Ideologische Grundlagen des StĂ€ndestaats waren, wie auch bei den anderen faschistischen LĂ€ndern dieser Zeit, die Ablehnung des Klassenkampfes und das Anstreben einer âHarmonie der StĂ€ndeâ in einem autoritĂ€r gefĂŒhrten Staat. Ziel des Austrofaschismus war, die Nationalsozialisten zu âĂŒberhitlernâ.cite-ref-justizpalast-16-0[16] In diesem Zusammenhang ist sowohl die autoritĂ€re FĂŒhrerideologie als auch die Errichtung der VaterlĂ€ndischen Front, die als Massen- und Einheitspartei gedacht war, zu sehen.
Im Unterschied zum rassenideologisch begrĂŒndeten Volksgemeinschaftsdenken der Nationalsozialisten nahm in der austrofaschistischen Variante die besondere Geschichte Ăsterreichs eine gewichtige Rolle ein. In Abgrenzung zum Deutschen Reich wurde sie benutzt, um den auf der katholischen Ausrichtung des Regimes basierenden Anspruch, die Ăsterreicher seien die âbesseren Deutschenâ, zu unterstreichen. Im Sinne christlich-sozialer Geschichtsauffassung avancierte die Monarchie zum Ideal des mĂ€chtigen Vielvölkerstaates, der Ăsterreich nach dem Vertrag von Saint-Germain nun nicht mehr war.
AuĂenpolitisch versuchte sich der Austrofaschismus vor dem Machtanspruch der deutschen Nationalsozialisten durch eine Kooperation mit Mussolini zu schĂŒtzen, dessen Faschismus der österreichischen Variante nĂ€herstand.
StĂŒtzen des Systems
Kirche
Es gibt keinerlei Belege dafĂŒr, dass der Vatikan oder der österreichische Episkopat DollfuĂ in die Diktatur getrieben hĂ€tte.cite-ref-17[17] Nichtsdestoweniger begrĂŒĂten die katholischen Bischöfe Ăsterreichs den austrofaschistischen Putsch. Der Wiener Kardinal Innitzer begrĂŒĂte die Ausschaltung des Parlaments am 12. MĂ€rz 1933 als âAnbruch einer neuen Zeitâ, die er mit dem Zeitalter der Gegenreformation verglich. Den von Taras Borodajkewycz organisierten Katholikentag im Oktober 1933 stellte er unter das Motto Numquam retrorsum (âNiemals zurĂŒckâ). Im Weihnachtsbrief des Jahres hieĂ es:
âDas Jahr 1933 hat der ganzen Christenheit reichen Gnadensegen, unserem Vaterland Ăsterreich ĂŒberdies viele Freuden gebracht [âŠ]. Sie (die Regierung, Anm.) kann schon jetzt auf eine Reihe von segensreichen Taten hinweisen, die das wahre Wohl sichern und fördern,cite-ref-neuhaeuser-2-18-0[18]â
Am 10. Mai 1933 unterzeichnete Justizminister Kurt Schuschnigg das Konkordat, am 16. August erschwerte die Regierung den Austritt aus der katholischen Kirche. Von nun an mussten alle Menschen, die gewillt waren, der katholischen Kirche den RĂŒcken zu kehren, eine PrĂŒfung ihres Geistes- und GemĂŒtszustandes durchlaufen. Die fĂŒr den Austritt zustĂ€ndigen Bezirkshauptmannschaften konnten dieses Verfahren beliebig lange hinausziehen. Infolge des BemĂŒhens um eine Rekatholisierung der der Kirche entfremdeten Arbeiterschaft wurden in der kurzen Periode des Austrofaschismus zahlreiche Kirchenbauten errichtet, etwa die dem âArbeiterâ St. Josef gewidmete Pfarrkirche Sandleiten beim Sandleitenhof, dem gröĂten Gemeindebau des âRoten Wienâ.
Nicht zuletzt wegen dieser kirchenfreundlichen Haltung bekam das austrofaschistische Regime auch aus dem Vatikan offizielle UnterstĂŒtzung. Papst Pius XI. erteilte bereits am 28. Oktober 1933 seinen Segen den âvornehmen MĂ€nnern, die Ăsterreich in dieser Zeit, in diesen Tagen regieren, die Ăsterreich so gut, so entschieden, so christlich regierenâ,cite-ref-neuhaeuser-2-18-1[18] und sogar noch wĂ€hrend der FebruarkĂ€mpfe 1934 erhielt DollfuĂ den apostolischen Segen des Papstes.
DollfuĂ selbst war stark an einer katholischen Renaissance interessiert. Schon wĂ€hrend der Trabrennplatzrede am 11. September 1933 kĂŒndigte er einen âsozialen, christlichen deutschen Staat Ăsterreich auf stĂ€ndischer Grundlage, unter starker autoritĂ€rer FĂŒhrungâ als seine Zielvorstellung an. Aber auch auf Seiten der Kirche war das Interesse an einem klerikal-faschistischen Ăsterreich betrĂ€chtlich. So beteiligten sich kirchliche WĂŒrdentrĂ€ger in Ebensee und Steyr an der SĂ€uberung von ArbeiterbĂŒchereien. In Steyr wurden die BestĂ€nde von 4000 auf 900 BĂŒcher reduziert, von denen weitere 200 gesperrt wurden. Betroffen waren, neben explizit linker Literatur, auch Schriften jĂŒdischer Autorinnen und Autoren. In kirchlichen Berichten zu diesen Ereignissen heiĂt es: âVier Kisten mit BĂŒchern wurden der Polizei zum Vernichten ĂŒbergeben. Es handelte sich um die rein sozialistischen, erotischen und glaubensfeindliche BĂŒcher. Die Ă€rgsten erotischen und kirchenfeindlichen BĂŒcher wurden in zerrissenem Zustand der Polizei ĂŒbergebenâ.
Die Evangelischen Kirchen A.B. und H.B. in Ăsterreich erlebten den Austrofaschismus als eine âneue Gegenreformationâ und reagierten in vielen Pfarrgemeinden mit einer Hinwendung zum Deutschen Reich als Mutterland der Reformation, ohne die Gleichschaltung der deutschen Evangelischen Landeskirchen wahrzunehmen. Im Jahre 1934 kam es zu einer Eintrittswelle der vorher aus der römisch-katholischen Kirche ausgetretenen Arbeiterschaft, die die Anzahl der Evangelischen in Ăsterreich um ca. 25 % erhöhte. Von Seiten des austrofaschistischen Regimes wurden in der Folge massive Erschwernisse des Ăbertritts zu einer der Evangelischen Kirchen eingefĂŒhrt, so die Zwangspsychiatrierung von Eintrittswilligen, Verbot der GrĂŒndung neuer Pfarrgemeinden, Verbot der Neufassung der Kirchenverfassung, Behinderung des Religionsunterrichts, in EinzelfĂ€llen Verbot der Beerdigung Evangelischer auf Ortsfriedhöfen, so diese im Besitz der römisch-katholischen Ortsgemeinde waren. In der Folge radikalisierte sich die Stimmung in weiten Teilen der Evangelischen Kirche A.B. in Ăsterreich so sehr, dass in Adolf Hitler der einzige mögliche Retter der Evangelischen Kirchen in Ăsterreich gesehen wurde. Gegenstimmen wie die des Superintendenten Heinzelmann (Vertrauensmann der Evangelischen Kirche A.B.; ein Titel, der inoffiziell eingefĂŒhrt wurde, da die austrofaschistische Regierung die EinfĂŒhrung eines Bischofsamtes untersagt hatte) wurden in der aufgehetzten Stimmung nicht mehr gehört.
Ăsterreichischer Cartellverband
Der Ăsterreichische Cartellverband (ĂCV), der 1933 in Abgrenzung zum gleichgeschalteten deutschen CV entstanden war, nahm wĂ€hrend der Zeit des Austrofaschismus eine intellektuelle TrĂ€gerfunktion des Regimes wahr. Nicht zuletzt aus diesem Grund fiel der gesellschaftliche Aufstieg des Verbands zeitlich mit dem Ende der parlamentarischen Demokratie und der Etablierung des austrofaschistischen Systems zusammen.
Zwischen 1933 und 1938 waren fast alle öffentlichen Ămter von gröĂerer Bedeutung mit ĂCV-Mitgliedern besetzt. Engelbert DollfuĂ wurde zeit seines Lebens in der offiziellen Sprachregelung des ĂCV als âFĂŒhrerâ gesehen und auch so bezeichnet. Im Gegenzug sorgte DollfuĂ dafĂŒr, dass junge Akademiker, die dem ĂCV angehörten, schnell zu Spitzenpositionen in Politik und Verwaltung vordringen konnten. Des Weiteren wurde dem Regierungschef ein Mitspracherecht bei der Besetzung von Ămtern innerhalb des ĂCV eingerĂ€umt.
Dem Historiker Stephan NeuhÀuser zufolge
âunterstĂŒtzten mindestens 37 % aller studierenden Mitglieder des ĂCV in verschiedenen Wehrformationen Bundesheer und Heimwehr wĂ€hrend der Februarereignisse 1934 (âŠ) In Graz beteiligten sich 70 % der aktiven ĂCVer auf Seiten der Regierungstruppen und Heimwehren, in Leoben 45 %, in Wien 33 % und in Innsbruck 29 %. Die gröĂten Kontingente stellten Babenberg Graz (40), Carolina Graz (40), Austria Wien (53), Austria Innsbruck (49), Norica Wien (64) und Rudolfina Wien (54).cite-ref-cv-i-19-0[19]â
Nach dem Februar ĂŒbernahm die dem ĂCV nahestehende Akademikerhilfe die zuvor sozialistischen Akademikerheime in der SĂ€ulengasse 18 sowie der BillrothstraĂe 9 in Wien.
Der Anteil von ĂCVern in verschiedenen Gremien des austrofaschistischen Staates war enorm hoch. Im Bundesrat lag er bei 90 Prozent. Mit Otto Kemptner wurde ein Bundesbruder von Engelbert DollfuĂ von der Franco-Bavaria Wien mit dem Aufbau der VaterlĂ€ndischen Front beauftragt. FĂŒr Mitglieder des ĂCV bestand ab 1933 Beitrittspflicht.
Der Einfluss des ĂCV auf die österreichische Regierungspolitik war offensichtlich. In der Bundesregierung DollfuĂ I gehörten sechs von zehn Ministern dem Verband an, nach drei Regierungsumbildungen waren es schlieĂlich acht von zehn. Die Bundesregierung DollfuĂ II/Schuschnigg I bestand ausschlieĂlich aus Mitgliedern des ĂCV. Ăhnlich verhielt es sich in den weiteren Regierungen Schuschniggs, in denen der ĂCV jeweils etwa die HĂ€lfte der Ministerposten besetzen konnte. Auch als 1936 Nationalsozialisten in die Regierung aufgenommen wurden, waren immer noch vier Minister aus dem ĂCV Teil des Kabinetts und sogar noch in der nationalsozialistischen Marionettenregierung unter Arthur SeyĂ-Inquart fanden sich mit Wilhelm Wolf und Oswald Menghin zwei ĂCVer, die deshalb jedoch aus dem ĂCV ausgeschlossen wurden. Als Gegenbeispiel mag der CVer Ernst Karl Winter dienen, der sich seit seiner gemeinsamen MilitĂ€rdienstzeit mit Engelbert DollfuĂ immer wieder gegen dessen Politik wandte und sich fĂŒr Demokratie, Parlamentarismus und die Versöhnung mit der Arbeiterschaft einsetzte.
Nach der Absetzung des sozialdemokratischen Wiener BĂŒrgermeisters Karl Seitz infolge der Ereignisse des Februars 1934 wurde mit Richard Schmitz ein Mitglied des Cartellverbandes neuer BĂŒrgermeister. Bereits 1933 kamen die Landeshauptleute des Burgenlands, Niederösterreichs, Oberösterreichs, Tirols, Salzburgs, der Steiermark und Vorarlbergs aus dem ĂCV.
âEiner der besten des CV, unser verewigter Kanzler Dr. DollfuĂâ, hieĂ es im Juni 1935 im Mitteilungsblatt des ĂCV â und noch 1937 konnte man dort lesen: âDie DollfuĂstraĂe ist keine andere als die traditionelle CV-StraĂe.â
Antisemitismus
Die Haltung der austrofaschistischen Regierung zur jĂŒdischen Gemeinde in Ăsterreich war zwiespĂ€ltig. Einerseits wurden keine antijĂŒdischen Gesetze erlassen, und jĂŒdische BĂŒrger konnten problemlos der VaterlĂ€ndischen Front beitreten und sich in ihr betĂ€tigen. Andererseits unternahm das Regime keinerlei ernsthafte Anstrengungen, um die Juden in Ăsterreich vor Ăbergriffen der Bevölkerung zu schĂŒtzen.cite-ref-20[20] Die bereits vor der austrofaschistischen Machtergreifung vorhandene Diskriminierung von Juden im öffentlichen Leben verschĂ€rfte sich so weiter. RegelmĂ€Ăig kam es zu privat organisierten Boykottaufrufen gegen jĂŒdische Unternehmer und sogar zu GeschĂ€ftsblockaden. Nach der Unterzeichnung des Juliabkommens nahmen tĂ€tliche Ăbergriffe durch Nationalsozialisten auf Juden stark zu, welchen Polizei und Justiz nur unzureichend entgegentraten.
Zahlreiche Organisationen, welche dem Regime nahestanden, hatten ein offen antisemitisches Programm, so etwa die faschistischen Heimwehren. Auch innerhalb der römisch-katholischen Kirche, einer ebenso mĂ€chtigen StĂŒtze des StĂ€ndestaates, gab es starke antijĂŒdische Strömungen, welche unter anderem durch Bischof Alois Hudal vertreten wurden. Auch Studenten des Cartellverbandes verĂŒbten 1935 einen Ăberfall auf eine jĂŒdische Studentenverbindung an der UniversitĂ€t Wien.cite-ref-21[21]
In der öffentlichen Verwaltung setzte ab 1933 eine starke Diskriminierung jĂŒdischer Beamter ein. Viele von ihnen wurden unter dem Vorwand, sie wĂŒrden der sozialdemokratischen oder der kommunistischen Partei nahestehen, aus dem Dienst entlassen. In der Zeitschrift Der jĂŒdische Weg hieĂ es dazu: âVier FĂŒnftel der entlassenen Juden hatten mit Politik nichts zu tun und wurden nur entlassen, weil sie Juden warenâ.cite-ref-maderegger-22-0[22] Im Jahr 1935 waren nur noch 0,4 % aller Beamten Juden (682 von insgesamt 160.700 öffentlichen Bediensteten), gegenĂŒber 2,8 % jĂŒdischem Bevölkerungsanteil.
Nach einem Erlass des Unterrichtsministers Kurt Schuschnigg vom 4. Juli 1934 sollten christliche und jĂŒdische SchĂŒler jeweils eigene Klassen bilden, sofern genug jĂŒdische SchĂŒler vorhanden waren. In Wien gab es neun Schulen mit Judenklassen.cite-ref-23[23]
Die Lage der Juden im nationalsozialistischen Deutschland unterschied sich in diesen Jahren stark von derjenigen der Juden in Ăsterreich. Zwischen 1933 und 1938 wurde Ăsterreich daher auch zum Zufluchtsort fĂŒr viele jĂŒdische Kulturschaffende aus Deutschland. Ein groĂer Teil der Juden unterstĂŒtzte den StĂ€ndestaat, so etwa auch Karl Kraus, der zwar konvertiert war, aber dennoch aus Sicht der Nationalsozialisten als Jude galt.cite-ref-24[24] Kraus sah im StĂ€ndestaat die einzige Hoffnung gegen Hitlercite-ref-25[25] und stellte sich in seiner frĂŒhzeitigen Abrechnung mit dem NS-Staat (âDritte Walpurgisnachtâ, 1933) klar auf die Seite DollfuĂâ. Andere wichtige jĂŒdische Schriftsteller, die den StĂ€ndestaat ausdrĂŒcklich unterstĂŒtzten, waren Franz Werfel, Felix Braun, Ernst Lothar oder Joseph Roth.cite-ref-26[26]
Konflikt mit dem Nationalsozialismus und das Ende des Regimes
Trotz bestehender Ăhnlichkeiten von Austrofaschismus und Nationalsozialismus (etwa in der Ablehnung der pluralistischen Demokratie), gab es eindeutig auch Unterschiede zwischen diesen Ideologien (vgl. die historische Einordnung), verbunden mit einem offenen Konflikt zwischen den Vertretern des österreichischen StĂ€ndestaates und AnhĂ€ngern des Nationalsozialismus. Dieser Konflikt spitzte sich in einem Handgranatenattentat durch zwei Nationalsozialisten zu, die am 19. Juni 1933 eine Gruppe christlich-deutscher Turner angriffen und dabei 30 Turner verletzten. Daraufhin wurde der NSDAP ein BetĂ€tigungsverbot in Ăsterreich auferlegt, was de facto einem Verbot dieser Organisation gleichkam.cite-ref-27[27]
Im Juli 1934 versuchten die weitgehend im Illegalen arbeitenden österreichischen Nationalsozialisten im sogenannten Juliputsch die austrofaschistische Regierung abzusetzen und die Macht an sich zu reiĂen. Zwar misslang der Putschversuch, aber sie ermordeten den Kanzler Engelbert DollfuĂ. Ihm folgte der vormalige Justizminister Kurt Schuschnigg als Bundeskanzler. Auch dieser stand dem Nationalsozialismus und dem Anschluss an das Deutsche Reich kritisch gegenĂŒber. Nur unter Druck schloss er 1936 das Juliabkommen mit dem Deutschen Reich, in dem er ZugestĂ€ndnisse an die Nationalsozialisten machte, dafĂŒr aber von Adolf Hitler die UnabhĂ€ngigkeit Ăsterreichs zugesichert bekam. In der Folge wurden 17.000 österreichische Nationalsozialisten amnestiert. Als Vertrauensleute der Nationalsozialisten wurden Edmund Glaise von Horstenau als Minister ohne Portefeuille und Guido Schmidt als StaatssekretĂ€r im AuĂenministerium in das austrofaschistische Regierungskabinett aufgenommen. Des Weiteren wurde ein âVolkspolitisches Referatâ als Teilorganisation der VaterlĂ€ndischen Front geschaffen, mit der man die illegale nationalsozialistische Opposition in die Partei eingliederte. Zahlreiche zuvor verbotene nationalsozialistische Zeitungen wurden legalisiert. Die Nationalsozialisten erhielten durch diese Entwicklungen zusehends Auftrieb.
Am 12. Februar 1938 nötigte Hitler Schuschnigg zum so genannten Berchtesgadener Abkommen, das die schrittweise MachtĂŒbernahme der Nationalsozialisten fortsetzte. Der Nationalsozialist Arthur SeyĂ-Inquart, der 1937 in den Staatsrat berufen worden war, wurde Innen- und Sicherheitsminister in der Schuschnigg-Regierung. Schuschnigg setzte am 9. MĂ€rz als letzten Versuch, Ăsterreichs UnabhĂ€ngigkeit zu bewahren, fĂŒr den 13. MĂ€rz eine Volksabstimmung ĂŒber Ăsterreichs UnabhĂ€ngigkeit an. Daraufhin wurde er jedoch von Hitler unter Drohung militĂ€rischen Eingreifens zur Abdankung zugunsten SeyĂ-Inquarts gezwungen. Am 12. MĂ€rz erfolgte der Einmarsch der Deutschen, ohne auf militĂ€rischen Widerstand zu treffen, und unter dem Jubel zahlreicher Ăsterreicher. Die Abstimmung fand nicht mehr statt.
Schuschnigg wurde spĂ€ter von den Nationalsozialisten in einem Konzentrationslager in Deutschland inhaftiert. Auch wenn er dort noch eine Vorzugsbehandlung erhielt, entging er dem Tod nur aufgrund einer Befreiungsaktion (Befreiung der SS-Geiseln in SĂŒdtirol durch den Wehrmachtsoffizier von Alvensleben).cite-ref-28[28]
Nachwirkung
Politische Debatte
Die GroĂe Koalition hat den Austrofaschismus im politischen und wissenschaftlichen Diskurs bis 1966 tabuisiert (âKoalitionsgeschichtsschreibungâ). Dies wurde durch den Umstand erleichtert, dass die österreichische Diktatur durch die anschlieĂende nationalsozialistische Herrschaft ĂŒberlagert wurde.cite-ref-talos-29-0[29] Bis heute gibt es in Ăsterreich keine gemeinsame, allgemein akzeptierte Geschichtsauffassung â insbesondere unter den groĂen politischen Parteien â wenn es um die Jahre des Austrofaschismus geht.cite-ref-talos-29-1[29] WĂ€hrend DollfuĂ im bĂŒrgerlichen Lager von manchen immer noch als âHeldenkanzlerâ und âMĂ€rtyrerâ gesehen wird, bezeichnen ihn andere aus dem linken Lager als âArbeitermörderâ und âFaschistenâ.
Insbesondere Politiker aus den Reihen der ĂVP vermeiden das Wort âFaschismusâ gĂ€nzlich und verwenden stattdessen Begriffe wie StĂ€ndestaat (die Eigenbezeichnung des Regimes) fĂŒr die Jahre 1933 bis 1938. Lange Zeit war in konservativen Kreisen auch die âThese der geteilten Schuldâ populĂ€r, die den Sozialdemokraten eine Teilschuld an den politischen Entwicklungen der 1930er Jahre gab und den Austrofaschismus als Reaktion darauf darstellte. Von Seiten der Sozialdemokraten war vor der austrofaschistischen MachtĂŒbernahme lediglich beschlossen worden, im Falle einer gewalttĂ€tigen Ausschaltung des Parlaments den Generalstreik auszurufen. Als die âAusschaltung des Parlamentsâ am 15. MĂ€rz 1933 tatsĂ€chlich passierte, blieb sogar der zuvor angedrohte Generalstreik aus, und die sozialdemokratische Parteispitze gab sich weiter verhandlungsbereit.
Bis heute wird der Austrofaschismus (etwa von ĂVP-nahen Historikern wie Gottfried-Karl Kindermanncite-ref-30[30]) als Bollwerk gegen den Nationalsozialismus dargestellt, dies entspricht auch der erwĂ€hnten Mythisierung DollfuĂâ als âMĂ€rtyrerkanzlerâ. Allerdings wird diese These bereits seit Jahrzehnten angezweifelt, zumal intensive Kooperationen zwischen austrofaschistischen und nationalsozialistischen Politikern â besonders in der Endphase des Regimes â nachgewiesen werden konnten. Der Zeithistoriker Gerhard Botz schildert das diesbezĂŒgliche Scheitern des Austrofaschismus folgendermaĂen:
âDas autoritĂ€re, stark obrigkeitsstaatlich geprĂ€gte Regime DollfuĂâ und Schuschniggs, zunĂ€chst stark antinazistisch vorgehend, verlor nach der Niederwerfung der Sozialdemokratie und dem beginnenden RĂŒckzug der protegierenden Hand Mussolinis rasch seine Widerstandskraft gegen den stĂ€rker werdenden Nationalsozialismus von auĂen und im Inneren. Zugleich öffnete es durch die Etablierung autoritĂ€rer Strukturen den in den Staatsapparat zunehmend eingelassenen (halbillegalen) Nazis eine weitere Möglichkeit zur (schein)legalen MachtĂŒbernahme im MĂ€rz 1938.âcite-ref-31[31]
Bis Juli 2017 hing ein GemĂ€lde des austrofaschistischen Bundeskanzlers Engelbert DollfuĂ im Parlamentsklub der Ăsterreichischen Volkspartei.cite-ref-32[32] JĂ€hrlich legen der ĂVP-Parlamentsklub und die Junge ĂVP Wien einen Kranz am Grab von Engelbert DollfuĂ nieder; auch der der ĂVP nahestehende Ăsterreichische Cartellverband legt dort regelmĂ€Ăig KrĂ€nze nieder. Bis heute ist DollfuĂ Ehrenmitglied in 16 ĂCV-Verbindungen, sein Nachfolger Kurt Schuschnigg bringt es auf neun Ehrenmitgliedschaften.
In den letzten Jahren wird jedoch auch in der politischen Debatte der Umgang konservativer Kreise mit der austrofaschistischen Vergangenheit zunehmend kritisiert. Ein Gedenkgottesdienst, den die ĂVP im Juli 2004 anlĂ€sslich des 70. Todestages von Engelbert DollfuĂ veranstaltete, löste abermals eine breite politische Debatte aus, in deren Folge der Umgang der Partei mit ihrer eigenen Vergangenheit gröĂtenteils verurteilt wurde.
Historische Einordnung
Da der österreichische StĂ€ndestaat einerseits Elemente des Faschismus enthĂ€lt, andererseits auf die katholische Soziallehre Bezug nimmt, wurde er auch mit dem Begriff âKlerikalfaschismusâ belegt. Sehr deutliche AnklĂ€nge gibt es an den Estado Novo in Portugal und den Franquismus in Spanien. Ideologisch vergleichbar ist der Austrofaschismus mit der im italienischen Faschismus und auch im Nationalsozialismus existierenden Traditionalistischen Schule, die etwa in Italien von Julius Evola und im Deutschen Reich von Carl Schmitt vertreten wurden.
Die Frage, ob es sich bei dem Austrofaschismus um einen âechtenâ Faschismus handelte, ist insbesondere in der innerösterreichischen Debatte umstritten. Es wird argumentiert, dass dem System wesentliche Merkmale eines faschistischen Regimes fehlten, da es keine wirklich fassbare Ideologie, keine Massenpartei, vor allem aber keine Massenbasis gegeben habe. Ebenso blieben auch die geplanten Institutionen des StĂ€ndestaates bestenfalls ein Torso. Auch andere Kennzeichen des Faschismus, wie expansive aggressive AuĂenpolitik, ideologisch einheitliche schlagkrĂ€ftige Wehrformationen, ein starkes, charismatisches FĂŒhrertum mit einer Herrschaftskonzentration fehlten weitgehend.cite-ref-33[33] Das System wird daher mitunter als Imitationsfaschismus bezeichnet.cite-ref-34[34] Der Historiker Ernst Hanisch spricht unter Verweis auf Otto Bauer von Halbfaschismus, um die Jahre 1933 bis 1938 zu charakterisieren.cite-ref-35[35] Auch Kurt Bauer hĂ€lt den Begriff Austrofaschismus wegen der fehlenden Massenbasis fĂŒr bis heute umstritten. Es könne ebenso von einer âhalbfaschistischen, autoritĂ€ren Regierungsdiktaturâ gesprochen werden.cite-ref-36[36] Stanley Payne bezeichnet Ăsterreich zwischen 1933 und 1938 als korporatistisch-autoritĂ€res System, welches mehr Gemeinsamkeiten mit dem katholisch-konservativen Regime des Estado Novo in Portugal als mit Faschismus und Nationalsozialismus gehabt habe. Vor allem die Abwesenheit imperialistischer AuĂenpolitik und eines aggressiven Antisemitismus sind nach Paynes Beurteilung entscheidend fĂŒr diese Charakterisierung.cite-ref-37[37]
Der Philosoph und Historiker Norbert Leser betrachtet âAustrofaschismusâ als geschichtspolitischen Kampfbegriff ohne wesentliche wissenschaftliche Grundlage:
âDie Charakterisierung des StĂ€ndestaates als Austrofaschismus dient in der Geschichtsschreibung der Linken nicht so sehr der wissenschaftlichen Orientierung, als der politischen Instrumentalisierung. Mit dieser bereits im Begriff enthaltenen totalen Verurteilung wurde und wird argumentiert, um die Vergangenheit des politischen Gegners schlecht zu machen und die eigene in umso hellerem Glanz erstrahlen zu lassen.cite-ref-38[38]â
Ăhnlich stuft auch der Historiker Robert Kriechbaumer den Begriff âAustrofaschismusâ als âeinen fĂŒr die historische Analyse ungeeigneten Kampfbegriff Otto Bauersâ ein.cite-ref-39[39]
Von anderen Historikern werden der radikale Antiparlamentarismus sowie die gewaltsame Niederschlagung und UnterdrĂŒckung der Arbeiterbewegung ins Zentrum gestellt. Historiker wie Jill Lewis gehen davon aus, âdass die von den Christlich-Sozialen betriebene Zerstörung der demokratischen Institutionen auf das Auslöschen der Sozialdemokratie und nicht, wie apologetisch behauptet, auf den Schutz Ăsterreichs vor dem Faschismus zielteâ.cite-ref-40[40] Auch Lucian O. Meysels betrachtet die Bezeichnung âAustrofaschismusâ als legitim, da fĂŒhrende Persönlichkeiten des Regimes wie Ernst RĂŒdiger Starhemberg zum faschistischen Staat Mussolinis in besonders engem persönlichem, finanziellem und ideologischem Kontakt gestanden hĂ€tten.cite-ref-41[41]
Wie weit das politische System zwischen 1933 und 1938 als âfaschistischâ bezeichnet werden kann, ist allerdings auch von der jeweiligen Faschismusdefinition abhĂ€ngig. Zudem finden sich nicht immer alle Merkmale von Faschismus in der historischen RealitĂ€t erfĂŒllt. Scheitern â etwa im Zusammenhang mit der Massenbasis â bedeutet daher noch nicht, dass nicht doch faschistische Ziele verfolgt werden. Aufgrund der unklaren Einordnung, die sich aus den unterschiedlichen Definitionen von Faschismus ergibt, fokussiert ein alternativer Ansatz auf die âplebiszitĂ€re Demokratieâ, die sich in der zweiten HĂ€lfte des 19. Jahrhunderts in rechtsextremen und konservativen Kreisen entwickelte.cite-ref-42[42] Autokratische Herrschaft und VolkssouverĂ€nitĂ€t werden dabei verschmolzen. Demnach steht der FĂŒhrer nicht â wie ein Monarch â ĂŒber dem Volk, sondern verkörpere das Volk. Er ist Teil eines organischen Ganzen, womit sich ein Parlament, eine Volksvertretung, erĂŒbrige.cite-ref-43[43] Die Diktatur, die zwischen 1933 und 1938 in Ăsterreich herrschte, strebte diese âplebiszitĂ€re Demokratieâ in Form einer religiös fundierten âorganischen Demokratieâ an. Den meisten politischen Systemen, die als autoritĂ€r(-korporatistisch) oder faschistische bezeichnet werden, liegt die âplebiszitĂ€re Demokratieâ zugrunde.
Siehe auch
Literatur
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âą Thomas Simon: âAustrofaschismusâ und moderne Faschismusforschung. In: Parliaments, Estates and Representations. Band 41, Nr. 2, 2021, S. 161â184 (PDF).
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âą Erika Weinzierl: Der Februar 1934 und die Folgen fĂŒr Ăsterreich (= Wiener Vorlesungen im Rathaus, Band 32). Picus, Wien 1994, ISBN 3-85452-331-9.
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Weblinks
Wiktionary: Austrofaschismus
â BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
âą Eintrag zu Austrofaschismus im Austria-Forum (im AEIOU-Ăsterreich-Lexikon)
âą Stephan NeuhĂ€user (Hrsg.): âWir werden ganze Arbeit leisten âŠâ â Der austrofaschistische Staatsstreich 1934. (Memento vom 7. Juni 2009 im Internet Archive)
âą Artikelsammlung zum Thema Austrofaschismus auf no-racism.net
âą AusbĂŒrgerungen im Austrofaschismus (UniversitĂ€t Wien)
âą Trabrennplatzrede von DollfuĂ (Ăsterreichische Mediathek)
Einzelnachweise
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cite-note-22. â Emmerich TĂĄlos, Wolfgang Neugebauer: Austrofaschismus. Politik, Ăkonomie, Kultur, 1933â1938. 7. Auflage. LIT Verlag MĂŒnster, 2005, ISBN 978-3-8258-7712-5 (google.de [abgerufen am 30. April 2017]).
cite-note-33. â vgl. Kurt Bauer: "Austrofaschismus", nein danke. In: derstandard.at, 29. September 2011, abgerufen am 6. November 2014.
cite-note-44. â Gerhard Botz: Dollfuss: Mythos unter der Lupe. In: derstandard.at, 21. Februar 2015, abgerufen am 28. Februar 2014.
cite-note-55. â Robert Kriechbaumer: Ăsterreich! und Front Heil!: aus den Akten des Generalsekretariats der VaterlĂ€ndischen Front; Innenansichten eines Regimes. Böhlau Verlag Wien, 2005, ISBN 978-3-205-77324-5 (google.de [abgerufen am 30. April 2017]).
cite-note-66. â Anniev Kosta: Ein schwieriges Kapitel: Ăsterreich 1933-1938. APA, 24. Oktober 2018, abgerufen am 8. Dezember 2021.
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